Normkonform in der ZfP – Teil 1 von 4

Wissen, was recht ist

Mal ehrlich: DIN- und/oder ISO-Normen zählen nicht zur Lieblingslektüre – von niemandem. Warum auch, handelt es sich bei Normen doch um Handlungsempfehlungen, nicht um verbindliche Vorschriften oder gar Gesetze. Das stimmt zwar, ganz so einfach können sich ZfP-Prüfer allerdings nicht vor der Kenntnis und Beherzigung bestimmter Normen drücken. Spätestens vor Gericht entfalten sie nämlich eine ungeahnte Wirkung. In unserer neuen Online-Reihe stellen wir Ihnen darum die wichtigsten Normen vor und zeigen Ihnen, wie Ihnen die Digitalisierung des ZfP-Prozesses bei der Einhaltung und Dokumentation der Normen hilft.

Fahrlässigkeit vermeiden

Im ersten Teil konzentrieren wir uns aber zunächst einmal auf die rechtliche Bedeutung der Normen. Wann werden sie wichtig und welche Gesetze stehen mit ihnen in Verbindung? Grundsätzlich gewinnen Normen in der ZfP immer dann an Bedeutung, wenn Schäden oder Mängel an einem Bauteil auftreten und zum Beispiel Haftungsfragen gerichtlich geklärt werden.

Relevante Gesetze/Paragraphen, bei denen es auf die einhaltung von Normen vor Gericht ankommt sind:

  • Das Mängelgewährleistungsrecht, ein Spezialgebiet des Bürgerlichen rechts, das im Schuldrecht angesiedelt ist.

  • § 823 BGB, die Delikthaftung. Darunter versteht man die Haftung für unerlaubte Handlungen, aus denen ein Schadensersatzanspruch hervorgeht.

  • Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG): das ProdHaftG regelt Haftungsfragen bei fehlerhaften Produkten.

    Kommt es im Rahmen eines dieser Gesetze bzw. Paragraphen zu einer Auseinandersetzung vor Gericht, wird dieses die für die ZfP relevanten Normen und technischen regeln zu Rate ziehen, um zu beurteilen, ob der Hersteller die sogenannte verkehrsübliche Sorgfalt hat walten lassen. Ist die Einhaltung dieser Sorgfaltspflicht nicht erkennbar, wird fahrlässiges Handeln unterstellt – was den Tatbestand der zugrunde liegenden Gesetze/Paragraphen bereits erfüllt.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Unternehmen, die bei der ZfP die einschlägigen Normen beherzigen haben vor Gericht hingegen gute Karten, nicht haftbar gemacht zu werden. denn wer sich an die Normen hält, kann sich darauf berufen, den allgemein anerkannten Stand der Technik eingehalten zu haben. Und der ist digital. Mit dem Einsatz von JiveX NDT gewinnen Anwender also Rechtssicherheit und reduzieren haftungs- und strafrechtliche Risiken durch die rechtskonforme Umsetzung und Dokumentation.

Wer jedoch argumentiert, die Normen nicht gekannt zu haben, hat schlechte Karten – Unkenntnis schützt hier nicht vor rechtlichen Konsequenzen. Auch nicht, wenn der Betreiber oder Hersteller die ZfP an einen Dienstleister outsourct. Denn was nicht ausgegliedert werden kann, ist die sogenannte Bindungspflicht und die Überwachungspflicht.

  • Bindungspflicht: Der Auftraggeber hat die Pflicht, nach Umfang und Inhalt über die von ihm selbst zu erfüllenden Pflichten sorgfältig und vollständig zu informieren und vertraglich angemessen den Auszuführenden einzubinden

  • Überwachungspflicht: Der Auftraggeber hat die Pflicht der sorgfältigen und regelmäßigen Überwachung des Ausführens der delegierten Aufgaben und Pflichten

Die Rechtsgrundlagen für das Delegieren von Aufgaben finden sich in §§278 und 831 BGB.

Übersicht der relevanten Normen

Bevor wir Ihnen die einzelnen Normen ausführlich vorstellen, hier schon einmal eine Übersicht der relevanten Normen:

- DIN EN ISO / IEC 17020
- DIN EN ISO / IEC 17025
- DIN EN ISO 17636 (Teil 1 und Teil 2)
- DIN EN ISO 20769 (Teil 1 und Teil 2)

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